Die Beiträge der Kindertagesstätten in Schleswig Holstein regelt seit 01.08.2020 das Kindertagesstättengesetz.
Danach werden folgende Beträge erhoben:
5 Stunden Betreuung für Kinder unter 3 Jahre: 145,00 €
5 Stunden Betreuung für Kinder über 3 Jahre: 141,50 €