Die Beiträge der Kindertagesstätten in Schleswig Holstein regelt seit 01.08.2020 das Kindertagesstättengesetz.


Danach werden folgende Beträge erhoben:
Aufzaehlung  5 Stunden Betreuung für Kinder unter 3 Jahre: 145,00 €
Aufzaehlung  5 Stunden Betreuung für Kinder über 3 Jahre:  141,50 €

 

Corona News

Wir betreuen die Kinder zur Zeit im "Regelbetrieb".   Wir können alle Kinder mit voller Öffnungszeit betreuen. Zur Sicherheit von Familien, Kindern...

Wochenplan

Unsere Angebote der Woche Montag:                                 ...

Öffnungszeiten und Gruppen

Die Rahmenbedingungen:   2 altersgemischte Gruppen (Lachmöwen & Wattworms) mit bis zu höchstens 20 Kindern pro Gruppe ...